Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden, nachfolgend «Auftraggeber» und PETRANCA Unlimited, nachfolgend «Auftragnehmer» genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder werden für spezifische Dienstleistungen wie Webhosting oder Fotografie im Anhang definiert.

2. Geheimhaltung / Treuepflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt und nur an Dritte weitergegeben, wenn diese in die Projektarbeit einbezogen sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.

3. Urheberrechte

Die Urheberrechte an allen vom Auftragnehmer geschaffenen Werken (Fotos, Grafiken, Designs, Texte usw.) sind nicht übertragbar. Der Auftragnehmer kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen (Stand 1. Januar 2017). Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis vom Auftragnehmer nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

4. Nutzungsrechte

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch den Auftragnehmer geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarung. Insbesondere dürfen vom Auftragnehmer geschaffene Werke, Dokumentationen oder Teile davon, nur im Rahmen der Vereinbarung genutzt werden. Für jede ausserhalb der Vereinbarung liegende Nutzung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer zu informieren und die Mehrnutzung allenfalls entsprechend zu entschädigen.

5. Haftung

Bei Verwendung, Anpassung oder Bearbeitung von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann der Auftragnehmer ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, für das der Auftraggeber an Dritten die Verantwortung bzw. Haftung und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung trägt.

Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer für Folgeschäden oder entgangenem Gewinn, welche durch höhere Gewalt bzw. technische Probleme wie Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder ähnliche Gründe entstanden sind, können nicht geltend gemacht werden, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten zurückzuführen sind.

6. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion, durch Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen, Daten und dem Bezeichnen einer oder mehrerer Personen, die für Entscheide bezüglich Vertragsgegenstand autorisiert sind. Alle Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch die Auftraggeberin anfallen, werden von dieser allein getragen. Entsteht dem Auftragnehmer ein Mehraufwand, weil der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, werden diese dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

7. Gut zum Druck

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren oder im CRM-Onlineportal bzw. per E-Mail an den Auftragnehmer zu bestätigen. Für inhaltliche Fehler in der Endfertigung fallen sämtliche dadurch entstandenen Mehrkosten auf den Auftraggeber zurück.

8. Offerten

Die Erstofferte, aufgrund ungefährer Angaben erstellt, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Die Preisbindung der Offerten vom Auftragnehmer erlischt nach 10 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.

9. Honorar / Zahlungen / Teilzahlungen

Je nach Leistungsumfang und Leistungsdauer können die Parteien Teilzahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren. Der Auftraggeber ist gehalten, Fakturen vom Auftragnehmer und Dritter innert vereinbarter oder üblicher Frist zu begleichen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind offene Rechnungen vom Auftragnehmer innerhalb 10 Tagen zu begleichen.

Der Auftraggeber hat während und nach der Projektzeit keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits getätigten Teilzahlungen, ausser bei nachweislich unterlassener Leistung seitens des Auftragnehmers. Projektstart beginnt erst nach Eingang der 1. Teilzahlung beim Auftragnehmer. Die übrigen Teilzahlungen werden nach Vereinbarung verrechnet. Bei Verzögerung des Projektes, verschuldet durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt im Abstand von 6 Monaten per Eingang der 1. Teilzahlung bzw. letzter Teilzahlung jeweils die nächste vereinbarte Teilzahlung zu verrechnen.

10. Liefer- / Abgabetermin

Vereinbarte Liefertermine gelten nur dann, wenn die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Auftragsbearbeitung dem Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Wird das «Gut zum Druck» oder das «Gut zum Go-live» nicht innerhalb der vereinbarten Frist an den Auftragnehmer erteilt oder fallen zusätzliche neue Korrekturwünsche an, ist der Auftragnehmer nicht mehr an den vereinbarten Liefertermin gebunden. Das Nichteinhalten der Lieferfrist durch den Auftragnehmer berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz, wenn der Auftragnehmer an der Verzögerung kein Verschulden trifft (z. B. durch höhere Gewalt, Betriebsstörung etc.)

11. Mangelrüge

Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss der Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer gegenseitig vereinbarten und angemessenen Frist eingeräumt werden.

Sollte eine Nachbesserung unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden sein, oder nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung.  Der Auftragnehmer hat das Recht die Nachbesserung zu verweigern, wenn die Abhilfe für ihn nur mit erheblichen Unannehmlichkeiten erfolgen könnte, oder wenn sie ihm aus triftigen Gründen unzumutbar wären. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt.

12. Wiederkehrende Leistungen

Wenn zwischen den Parteien ein Hosting-, Wartungs- oder Mandatsvertrag abgeschlossen wird, in dem der Auftragnehmer zu wiederholten Leistungen und den Auftraggeber zu wiederholten Zahlungen verpflichtet werden, wird bei Bedarf dem Vertrag ein Terminplan hinzugefügt. Die Parteien haben Änderungen dieses Terminplanes zuvor und schriftlich zu verabreden.

Der Auftraggeber kann den Vertrag unter Berücksichtigung einer Frist von 30 Tagen vom Anfang jeder wiederholten Leistung nach dem Terminplan kündigen, wenn keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

13. Support

Supportanfragen für technische Probleme bestehender Projekte werden nur in schriftlicher Form über das CRM-Onlineportalt Ticketsystem oder per E-Mail an support@petranca.ch berücksichtigt. Telefonischer Support wird durch ein Support- und Wartungsvertrag angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf: https://petranca.ch/wartung-support/

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Wille und Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

15. Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist ausschliesslich schweizerisches Recht anzuwenden.

Stand 15.12.2022